Belastung am Grundstück
§ 5 Abs. 2 WertV stellt die wertbeeinflussenden Rechte und Belastungen privat- und öffentlich-rechtlicher Art dar: Dienstbarkeiten,
Nutzungsrechte, Baulasten, sonstige dingliche rechte und Lasten beeinflussen den Kaufpreis bzw. den Verkehrswert.
Rechte am Grundstück:
⇒ Reallast (§ 1105 BGB); Leibrentenvereinbarung (⇒ Leibrente), Altenteilslasten (Leibgeding ⇒ Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallast), Erbbaurecht.