Bodenwert
Bodenwert in seinen unterschiedlichsten Zuständen (Entwicklung):
Es wird unterschieden zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken. Bei den unbebauten Grundstücken kennt man Nichtbauland- und Bauland.
Nichtbauland:
Ödland / Brachfläche; Flächen der Land- und Forstwirtschaft; Abbauland; Grün- und Erholungsflächen
Bauland:
Bauerwartungsland; Rohbauland; baureifes Land, das im Innen- (beplant) oder Außenbereich liegen kann.
Der Bodenwert wird (im Vergleichswertverfahren) durch wertbestimmende Zustandsmerkmale bestimmt.
Diese können sein:
Lage; Entwicklungszustand; Art der zulässigen baulichen Nutzung; Maß der zulässigen baulichen Nutzung; Erschließung; begünstigende und belastende Rechte am Grundstück; Grundstücksgröße; Grundstückszuschnitt; Bebauung mit Art und Maß der tatsächlichen baulichen Nutzung.
Beachte 13 Abs. 2 WertV (Vergleichspreise/Bodenrichtwerte).