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Bodenwert

Bodenwert in seinen unterschiedlichsten Zuständen (Entwicklung):

Es wird unterschieden zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken. Bei den unbebauten Grundstücken kennt man Nichtbauland- und Bauland.

Nichtbauland:
Ödland / Brachfläche; Flächen der Land- und Forstwirtschaft; Abbauland; Grün- und Erholungsflächen

Bauland:
Bauerwartungsland; Rohbauland; baureifes Land, das im Innen- (beplant) oder Außenbereich liegen kann.

Der Bodenwert wird (im Vergleichswertverfahren) durch wertbestimmende Zustandsmerkmale bestimmt.

Diese können sein:
Lage; Entwicklungszustand; Art der zulässigen baulichen Nutzung; Maß der zulässigen baulichen Nutzung; Erschließung; begünstigende und belastende Rechte am Grundstück; Grundstücksgröße; Grundstückszuschnitt; Bebauung mit Art und Maß der tatsächlichen baulichen Nutzung.

Beachte 13 Abs. 2 WertV (Vergleichspreise/Bodenrichtwerte).