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Entgeltliches Wohnrecht

Bei dem entgeltlichen Wohnrecht hat der Berechtigte die wirtschaftliche Bestimmung aufrecht zu erhalten und nach den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zu verfahren.

Er hat demnach das Recht im Gebäude zu wohnen, muss dafür aber ein Entgelt zahlen, welches sich nicht immer mit der marktüblichen Miete deckt.