Entwicklungsmaßnahmen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen sind in §§ 165 - 171 BauGB geregelt.
In kleinerem Rahmen können Entwicklungsgebiete durch kommunale Satzung festgelegt werden.
Schwerpunkt:
Innenentwicklung der Städte, Neuordnung von Industrie-, Verkehrs- und Militärbereich