Erbbaurecht
Ist ein grundstücksgleiches, veräußerliches und vererbliches Recht an einem Grundstück, das dem Erbbauberechtigten die Befugnis verleiht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
Rechtsgrundlage:
Verordnung über das Erbbaurecht Grundlage zur Bestellung des Erbbaurechts: Erbbaurechtsvertrag