Gebäudefaktor
§ 12 WertV sieht die Ableitung von Vergleichsfaktoren unter anderem mittels Gebäudefaktor vor; Gebäudefaktoren sind als Quotient aus dem Kaufpreis vergleichbarer Grundstücke sowie dem
⇒ Rauminhalt, ⇒ Wohn-, Nutzfläche, ⇒ Geschossfläche der baulichen Anlage definiert und als Mittelwert aus einer Mehrzahl von Kaufpreisen hinreichend vergleichbarer Objekte abzuleiten.
⇒ Ertragsfaktor.