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Gebäudefaktor

§ 12 WertV sieht die Ableitung von Vergleichsfaktoren unter anderem mittels Gebäudefaktor vor; Gebäudefaktoren sind als Quotient aus dem Kaufpreis vergleichbarer Grundstücke sowie dem
⇒ Rauminhalt, ⇒ Wohn-, Nutzfläche, ⇒ Geschossfläche der baulichen Anlage definiert und als Mittelwert aus einer Mehrzahl von Kaufpreisen hinreichend vergleichbarer Objekte abzuleiten.

⇒ Ertragsfaktor.