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Marktanpassung
§ 7 Abs. 1 Satz 2 WertV schreibt vor, dass der Verkehrswert aus dem Ergebnis des herangezogenen Wertermittlungsverfahrens unter Berücksichtigung der
Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bemessen ist. Dieser Vorgang wird im Allgemeinen mit Anpassung des Ausgangswertes an die Marktlage oder als Marktanpassung
bezeichnet.
Marktanpassungsfaktor
Der Marktanpassungsfaktor gibt das Verhältnis zwischen dem Grundstückswert auf der Basis einer speziellen Berechnungsvorschrift (Sachwert, Ertragswert)
und den tatsächlich auf dem Markt realisierbaren Grundstückspreisen wieder. Marktanpassungsfaktoren werden von den Gutachterausschüssen bei den Katasterämtern
berechnet. Im klassischen Handbuch zur Wertermittlung für Grundstücke von Sprengnetter werden globale Empfehlungen zu Marktanpassungsfaktoren gegeben.
Maß der baulichen Nutzung
siehe GFZ
Materielle Planreife
Die materielle Planreife ist nach § 33 Abs. 2 BauGB gegeben, wenn vor Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange, die unter -formelle Planreife- aufgeführten Voraussetzungen unter 2 - 4 erfüllt sind.
Mietausfallwagnis
Das Mietausfallwagnis ist das Risiko einer Ertragsminderung, die durch Mietminderung, uneinbringliche Zahlungsrückstände oder Leerstehen von Raum, der
zur Vermietung bestimmt ist, entsteht.
Mietmängel
Entscheidungen in Einzelfällen bei Fensterproblemen
Mietminderung
Entscheidungen in Einzelfällen bei Fensterproblemen
Mischgebiete
Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Modifizierter Sachwert
Der modifizierte Sachwert - besser Ersatzwert/ Substitutionswert - stammt aus der Taxation landwirtschaftlicher Grundstücke / Gebäude und ergänzt die Bewertung nach dem Sachwert und nach dem Ertragswert. Der modifizierte Sachwert basiert auf dem Vorteil, den ein vorhandenes Gebäude gegenüber einem Neubau hat. Diese Bewertung wird regelmäßig in den Fällen angewendet, wenn der Sachwert wegen mangelnder Marktanpassungsfaktoren und der Ertragswert wegen mangelnder Mieten oder Vergleichsmieten eine Verkehrswertermittlung behindern.