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Vergleichswert

Das ist der im Vergleichswertverfahren, auf Grundlage der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah erzielten Kaufpreise vergleichbarer Liegenschaften, ermittelte Wert einer Liegenschaft. Vergleichbar sind in der Regel Eigentumswohnungen und Reihenhäuser.